Marketing Arzneimittel- und Heilmittelwerberecht: Grundlagen am 13.03.2012 in Darmstadt

mit Fachanwalt für Medizinrecht
mit Fallbeispielen


Ziel
Vermittlung der rechtlichen Grundlagen, die für die tägliche Arbeit im Marketing notwendig sind.

Zielgruppe
Informationsbeauftragte, Marketing-Manager, Marketing-Personal, Vertriebspersonal, Außendienstverantwortliche, Verantwortliche für Werbung

Besonderheit
Viele Beispiele aus der Praxis. Die Einführung in das Arzneimittel- und das Heilmittelwerbegesetz steht im Zentrum des Programms.

Branche
Pharma
Marketing
Agentur

Von der Werbung bis zur Abmahnung
Die Werbung von Arzneimitteln dient dem Ziel, die Verschreibung, die Abgabe, den Verbrauch oder den Verkauf zu fördern. Das Heilmittelwerbegesetz in Deutschland und die europäischen Regelwerke setzen einen bestimmten Rahmen. Zum Beispiel sind Pflichtangaben keine Werbung.

Diese Programm präsentiert mit vielen Fallbeispielen die wesentlichen Elemente des Heilmittelwerberechtes und des Arzneimittelgesetzes für das Marketing und die Werbung. So erhalten die Teilnehmer das Rüstzeug für die tägliche Arbeit in einem pharmazeutischen Unternehmen. Auch die Handhabung von Abmahnungen, die auf dem Heilmittelwerberecht und dem UWG beruhen, wird präsentiert.

Programm

zum Anfang

AMG
Abgrenzung Arzneimittel, Lebensmittel, Medizinprodukte
Kennzeichnungsrecht und Arzneimittelbezeichnungen

HWG
Allgemeine Prinzipien HWG
HWG und Europarecht
Abgrenzung Information – Werbung – Produkt- und Imagewerbung
Pflichtangaben
Werbung mit Wirkungen und Eigenschaften
Incentives und Testimonials
Gewinnspiele etc.

UWG
Umgang mit Abmahnungen

Workshop

Werbung für OTC-Arzneimittel
Fallbeispiel: Ein Unternehmen wirbt mit Auswertung von Konsumentenbefragung über Anwendungsdauer des Arzneimittels, Kundentreue, Zufriedenheit mit Produkt, Kaufgewohnheiten des Produktes; zusätzlich erfolgt eine monatliche Auslosung im Internet mit einem Gewinn.


Dr. Ingo Schneider, Castringius Rechtsanwälte und Notare, Bremen


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