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Marketing Arzneimittel- und Heilmittelwerberecht: Grundlagen am 13.03.2012 in Darmstadt
mit Fachanwalt für Medizinrecht mit Fallbeispielen
Ziel Vermittlung der rechtlichen Grundlagen, die für die tägliche Arbeit im Marketing notwendig sind.
Zielgruppe Informationsbeauftragte, Marketing-Manager, Marketing-Personal, Vertriebspersonal, Außendienstverantwortliche, Verantwortliche für Werbung
Besonderheit Viele Beispiele aus der Praxis. Die Einführung in das Arzneimittel- und das Heilmittelwerbegesetz steht im Zentrum des Programms.
Branche Pharma Marketing Agentur
Von der Werbung bis zur Abmahnung Die Werbung von Arzneimitteln dient dem Ziel, die Verschreibung, die Abgabe, den Verbrauch oder den Verkauf zu fördern. Das Heilmittelwerbegesetz in Deutschland und die europäischen Regelwerke setzen einen bestimmten Rahmen. Zum Beispiel sind Pflichtangaben keine Werbung.
Diese Programm präsentiert mit vielen Fallbeispielen die wesentlichen Elemente des Heilmittelwerberechtes und des Arzneimittelgesetzes für das Marketing und die Werbung. So erhalten die Teilnehmer das Rüstzeug für die tägliche Arbeit in einem pharmazeutischen Unternehmen. Auch die Handhabung von Abmahnungen, die auf dem Heilmittelwerberecht und dem UWG beruhen, wird präsentiert.
Programm AMG Abgrenzung Arzneimittel, Lebensmittel, Medizinprodukte Kennzeichnungsrecht und Arzneimittelbezeichnungen HWG Allgemeine Prinzipien HWG HWG und Europarecht Abgrenzung Information – Werbung – Produkt- und Imagewerbung Pflichtangaben Werbung mit Wirkungen und Eigenschaften Incentives und Testimonials Gewinnspiele etc.
UWG Umgang mit Abmahnungen
WorkshopWerbung für OTC-Arzneimittel Fallbeispiel: Ein Unternehmen wirbt mit Auswertung von Konsumentenbefragung über Anwendungsdauer des Arzneimittels, Kundentreue, Zufriedenheit mit Produkt, Kaufgewohnheiten des Produktes; zusätzlich erfolgt eine monatliche Auslosung im Internet mit einem Gewinn.
Dr. Ingo Schneider, Castringius Rechtsanwälte und Notare, Bremen
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Wie (...)
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